AVV-Prüfvermerk LarasDesk-Apps

Transparenzdokument der Verantwortlichen. Stand 2026-05-18.

Zweck dieses Dokuments

Art. 28 DSGVO verpflichtet eine Verantwortliche, mit jedem Auftragsverarbeiter einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Dritter personenbezogene Daten weisungsgebunden im Auftrag der Verantwortlichen verarbeitet. Sie liegt nicht vor, wenn der Dritte die Daten als eigene Verantwortliche zu eigenen Zwecken verarbeitet, oder wenn überhaupt keine personenbezogenen Daten an den Dritten gelangen.

Dieser Vermerk dokumentiert für jede LarasDesk-App, welche externen Dienste eingebunden sind, ob daraus eine AVV-Pflicht folgt und wenn nicht, mit welcher Begründung.

App 1: LarasScan

Eingebundene externe Dienste

DienstAnbieterFunktion
Google ML Kit Document ScannerGoogle LLCBeleg-Erkennung, on-device
Google ML Kit Text Recognition v2Google LLCOCR, on-device
Google Play ServicesGoogle LLCModul-Bereitstellung, SDK-Diagnose

Datenfluss

AVV-Bewertung

Ein AVV mit Google für ML Kit ist nicht erforderlich.

Begründung:

  1. Keine Auftragsverarbeitung von Nutzerinhalten: Google verarbeitet keine personenbezogenen Inhaltsdaten der App-Nutzer. Die Bilder und Texte bleiben on-device.
  2. SDK-Diagnostik ist eigenverantwortliche Verarbeitung von Google: Die übertragene Diagnostik ist technischer Natur (Geräte/SDK-Telemetrie). Google nutzt sie laut eigener Angabe für Diagnose, Missbrauchsvermeidung und SDK-Verbesserung — also zu eigenen Zwecken. Damit ist Google nicht weisungsgebunden, sondern eigene Verantwortliche im Sinne der DSGVO.
  3. Google bietet für ML Kit keinen AVV an: Im Gegensatz zu Firebase liegt für das ML-Kit-SDK keine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung vor.

Verbleibende Pflichten ohne AVV

Restrisiko

Falls eine Aufsichtsbehörde künftig Joint Controllership für ML-Kit-SDK-Diagnostik annimmt, wäre ein Joint-Controller-Vertrag nach Art. 26 DSGVO erforderlich, den Google für ML Kit nicht bereitstellt. Dieses Risiko gilt für alle App-Anbieter mit ML-Kit-Integration gleichermaßen.

App 2: LarasMemo

Eingebundene externe Dienste

Keine. Die App initiiert aus eigener Initiative keine Netzwerkverbindungen.

Nicht im Geltungsbereich: Capacitor (lokales Framework), MediaRecorder (Browser-API, lokal), IndexedDB (Browser-Datenbank, lokal), Android Share-Sheet (System-Funktion).

AVV-Bewertung

Kein AVV erforderlich. Es gibt keinen Auftragsverarbeiter.

Re-Prüfpunkt

Sobald in einer zukünftigen Version eine externe Datenverarbeitung hinzukommt (z. B. Whisper-Modell-Download über Google CDN, Crash-Reporting, Cloud-Backup, Analytics), ist dieser Vermerk neu zu bewerten.

App 3: LarasCalendar

Eingebundene externe Dienste

Keine. Die App initiiert aus eigener Initiative keine Netzwerkverbindungen.

Nicht im Geltungsbereich: Capacitor, ICS-Parser, Android Share-Sheet.

AVV-Bewertung

Kein AVV erforderlich. Es gibt keinen Auftragsverarbeiter.

Re-Prüfpunkt

Sobald eine Anbindung an einen externen Kalender-Anbieter (Google Calendar, Outlook, iCloud, CalDAV-Server) oder Cloud-Sync implementiert wird, ist dieser Vermerk neu zu bewerten.

Verwandte Konstellationen außerhalb der App-Datenverarbeitung

Geschlossener Beta-Test über Google Group / Google Forms

Für die geschlossenen Testphasen werden E-Mail-Adressen der Tester über ein Google-Formular gesammelt und in einer Google Group verwaltet.

Hosting der Website

Zusammenfassung

AppAVV-PflichtBegründung
LarasScanneinGoogle ML Kit = keine Auftragsverarbeitung von Nutzerinhalten; SDK-Diagnostik = Google als eigene Verantwortliche; DPF + SCC sichern Drittlandtransfer ab
LarasMemoneinkeine externen Datenverarbeiter; vollständig lokal
LarasCalendarneinkeine externen Datenverarbeiter; vollständig lokal
(Website-Hosting IONOS)jaStandard-AVV von IONOS, liegt vor
(Beta-Test Google Group)unklar — pragmatisch nein bei privatem KontoTransparenz in der jeweiligen Datenschutzerklärung

Hinweis

Dieser Vermerk ist eine eigene Bewertung der Verantwortlichen und keine Rechtsberatung. Bei rechtlich strittigen Konstellationen (insbesondere zur Frage Joint Controllership bei Google ML Kit) ist eine anwaltliche Prüfung empfohlen.